Der Weg ist das Ziel
Der Bayerische Wald als Erholungsquelle für Jedermann.
Damit das auch so bleibt, braucht es gegenseitige Rücksichtsnahme und Verständnis!
"Jeder hat das Recht auf den Genuss der Naturschönheiten und auf die Erholung in der freien Natur", und das sogar gesetzlich! Wo es allerdings Rechte gibt, gibt es auch Pflichten: "Bei der Ausübung dieses Rechts ist zugleich jeder, ebenfalls gesetzlich verpflichtet, mit Natur und Landschaft pfleglich umzugehen. Dabei ist auf die Belange der Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigten Rücksicht zu nehmen."
Dabei ist es ganz egal, welche Art von Naturgenuss ausgeübt wird, sei es Wandern, Radfahren oder Reiten.
Wiesen & Felder besser nicht betreten - Warum?
Auf Wiesen und Feldern werden Lebensmittel und Futtermittel angebaut. Frisches Gras, Heu und Silage sind Hauptnahrungsmittel von Rindern und anderen Nutztieren und bilden somit die Grundlage hochwertiger Lebensmittel wie Milch oder Fleisch.
Bei nur einmaligem Hindurchgehen wird das Gras niedergetreten, was die Maht erschwert. Passiert das öfter und in größerem Ausmaß, beginnt im schlimmsten Fall ein Teufelskreis: der Ertrag und somit Futter fällt aus; andere Wiesen müssen öfter gemäht werden; durch intensivere Nutzung geht die biologische Vielfalt der Wiesen verloren.
Auf welchen Wegen sind wir unterwegs?
Überwiegend handelt es sich um Privatwege. Die Eigentümer dulden unentgeltlich die Markierungen des Wegenetzes. Im Gegenzug bleiben Naturgenießer, die Gäste auf diesem Grundstück sind, auf den markierten Wegen.
Quer durch den Wald, schlechte Idee?
Auf alle Fälle ist das eine schlechte Idee!
In Wäldern lauern oft sichtbare aber auch für Laien relativ unsichtbare Gefahren. Da es sich überwiegend um bewirtschaftete Privatwälder handelt und nicht um Erholungsgebiete, finden auch keine Wegsicherungen im Wald statt. Aufforstungsarbeit ist eine schweißtreibende und gefährliche Tätigkeit, deshalb auch im Hinblick auf die eigene Sicherheit besser auf markierten Wegen bleiben!
Im Kerngebiet auf den Wegen bleiben
Ab 16. November bis einschließlich 14. Juli jeden Jahres gilt im Nationalpark-Kerngebiet das sogenannte "Wegegebot". Bedeutet, in besonders sensiblen Bereichen des Schutzgebiets dürfen die markierten Wege NICHT verlassen und somit die sonstigen Wege und Steige, wie der Grenzsteig, nicht mehr betreten werden.
Warum und Wieso?
Mehr Informationen findest du auf der Internetseite des Nationalpark Bayerischer Wald
Allgemein gilt:
Die Natur ist kein Ort der besucht wird - sie ist unser Zuhause!
Wir müssen auf sie aufpassen, Respekt zeigen und sie pfleglich behandeln, für uns und unsere Kinder!