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Änderung der Verordnung über den Nationalpark Bayerischer Wald

Bayerisch Eisenstein, den 10. 11. 2021

Anlässlich des Jubiläums „50 Jahre Nationalpark Bayerischer Wald“ im Jahr 2020 soll eine Arrondierung des Nationalparks Bayerischer Wald durch eine Fläche von rund 605 ha erfolgen. Mit der Erweiterung soll ein wichtiger Zukunftsimpuls für die Region gesetzt werden und der größte Waldnationalpark Deutschlands entstehen. In diesem Zusammenhang sollen auch weitere kleinere Arrondierungsflächen (durch die Nationalparkverwaltung, Naturschutzverbände und Naturschutzstiftungen angekaufte Flächen, ca. 90 ha) in den Nationalpark einbezogen werden. Zudem bedürfen die Regelungen zur Borkenkäferbekämpfung in den Entwicklungszonen des Nationalparks aus naturschutzfachlichen und -rechtlichen Gründen einer Anpassung. Die Naturzone, auf die der Mensch keinen Einfluss nimmt, soll bereits mit Inkrafttreten der Verordnungsänderung und damit zeitlich vorgezogen auf mindestens 75 % der Gesamtfläche des Nationalparks erweitert werden. Die Vorschrift zum Schutz der Kaltklimafichtenrasse im Hochlagenwald wird aufgehoben, da wissenschaftlich erwiesen ist, dass es keine Kaltklimafichtenrasse in den Hochlagen des Nationalparks Bayerischer Wald gibt.

 

Hier geht´s zur Meldung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz.

 

Bild zur Meldung: Änderung der Verordnung über den Nationalpark Bayerischer Wald

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