Gemeinde Bayerisch Eistenstein

Rufbus-Komfortzuschag ab 01.01.2025

Rufbus-Komfortzuschag ab 01.01.2025


Mit den 15 Rufbuslinien bietet der Landkreis Regen ein gutes Ergänzungsangebot zum regulären ÖPNV. Dadurch haben auch Bewohner in kleinen Orten, abseits der Hauptlinien, ein öffentliches Mobilitätsangebot. Zudem bietet das Rufbussystem viel Komfort für die Fahrgäste: Es besteht eine höhere Haltestellendichte. Fahrgäste können auf Abfahrt oder Ankunft buchen. Ein großer Vorteil liegt auch in den kürzeren Fahrzeiten, weil die im Fahrplan angegebenen Haltestellen nur bei vorheriger Anmeldung angefahren werden.
Es ist erfreulich, dass sich das Rufbussystem über die Jahre sehr erfolgreich entwickelt hat und gut angenommen wird. Der Erfolg ist aber gleichzeitig eine finanzielle Herausforderung für den Landkreis. Um die Rufbusse weiterhin anbieten zu können, bitten wir um Verständnis, dass ab 01.01.2025 ein Komfortzuschlag in Höhe von 2 Euro zusätzlich zum regulären Fahrpreis zu bezahlen ist.
Der Rufbus-Komfortzuschlag im Überblick:

  •  Der Komfortzuschlag ist zusätzlich zu einem gültigen Fahrschein bei Fahrtantritt in bar beim Rufbus-Fahrer zu entrichten. Bitte halten Sie Kleingeld bereit. Das Fahrpersonal ist nicht verpflichtet, Geldbeträge über 20 € zu wechseln.
  • Fahrgäste erhalten einen Beleg, wie in der Abbildung dargestellt.
  • Es gelten die Beförderungsbedingungen des VDW, die unter www.vdw-mobil.de veröffentlicht sind.
  •  Der Komfortzuschlag ist von allen Rufbus-Fahrgästen zu entrichten. Ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren.
  • Fahrgäste, die den Komfortzuschlag nicht bezahlen haben keinen Beförderungsanspruch.

Informationen zu Fahrplänen, zur Rufbusbuchung oder zum ÖPNV-System im Landkreis sind auf der Landkreis-Homepage unter dem Stichwort „Mobilität“ hinterlegt.

 

Pressemeldung zum Thema: www.landkreis-regen.de/rufbus-ab-1-januar-2025-mit-komfortzuschlag/

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