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Hinweise zum Winterdienst

Bayerisch Eisenstein, den 28. 11. 2023

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WINTERDIENST

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

da wir im Regelfall im Winter viel Schnee haben, erfordert ein guter Winterdienst ein Zusammenwirken aller: Gemeinde und Bürger-/innen.

 

Wer ist Ansprechpartner für das Thema „Winterdienst“?

Bau-/Ordnungsamt ( 09925/9403-16

 

 

WER räumt WO?

 

Die Gemeinde:

Gemeindestraßen, Gehweg zum Friedhof (FlNr. 27/54 und 27/55), Gehbahnen welche direkt an die B11 und die Staatsstraßen St 2137 und St 2154 angrenzen.  

 

Vorderlieger & Hinterlieger (Erklärung siehe Skizze):

Nach § 9 und § 10 der Reinigungs- und Sicherungsverordnung der Gemeinde Bayerisch Eisenstein, haben die Vorder- und Hinterlieger, zu folgenden Zeiten, die vor dem Vorderliegergrundstück liegende Gehbahn von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (z.B. Sand, Splitt) zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen:

 

An Werktagen: 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr

An Sonn-& Feiertagen: 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr

Die Sicherungsmaßnahmen sind so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist.

 

Der geräumte Schnee oder die Eisreste (Räumgut) sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird.

 

 

 

 

 

Ablauf der Schneeräumung

 

Die Gemeinde Bayerisch Eisenstein räumt mit dem gesamten Bauhofteam und drei Fahrzeugen, davon ist ein Unimog erst im Jahr 2020 neu angeschafft worden.

Die Betreuung der Straße erfolgt je nach Schneefall ab 04.00 Uhr.

 

Nach Möglichkeit wird der Schnee zu unbebauten Grundstücken geschoben. Wenn beide Seiten der Straße bebaut sind, wird der Schneepflug gerade gestellt und der Schnee so auf beide Seiten aufgeteilt. Vor allem bei großen Mengen oder schwerem Schnee ist es für den Schneepflugfahrer fast unmöglich, die Schaufel während der Fahrt von einer auf die andere Seite zu drehen.

Bitte beachten Sie, dass ein Räumfahrzeug mindestens 3 Meter Arbeitsbreite benötigt. Parken Sie daher Ihre Fahrzeuge – vor allem in schmäleren Straßen – nur auf einer Straßenseite. Die Straße kann sonst nicht geräumt werden.

 

 

Wintersperre

 

Bayerisch Eisenstein hat viele kleine Verbindungs- und Gehwege. Einige dieser Wege sind so beschaffen, dass eine Räumung nicht möglich ist. Diese sind im Winter gesperrt.

 

Andere Gehwege werden zwar geräumt, aber mit Nachrang: das bedeutet, das auch hier eine Benützung nur mit besonderer Vorsicht und auf eigene Gefahr möglich ist.

 

 

Wir als Gemeinde bemühen uns um eine optimale Dienstleistung. Wir bitten Sie, Ihren Teil zu einem sicheren und entspannten Winter beizutragen und fassen nochmals die wichtigsten Punkte zusammen:

 

  • Sichtbare Kleidung

  • Gutes, rutschfestes Schuhwerk

  • Winterausrüstung für Ihr Fahrzeug (Winterreifen, Schneeketten)

  • Verzicht auf das Fahrzeug in Extremsituationen

  • Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung zur Schneeräumung vor dem eigenen Grundstück

 

 

Weitere Informationen können Sie der gültigen „Reinigungs- und Sicherungsverordnung“ auf der Internetseite der Gemeinde Bayerisch Eisenstein (https://www.bayerisch-eisenstein.de/satzungen/) entnehmen.

 

 

Wir wünschen uns allen einen sicheren und schönen Winter!

 
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